Die Beitragsordnung wurde am 26. Mai 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen:
§ 1 Höhe der Beiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 10 Euro. (2) Der Mitgliedsbeitrag kann auf freiwilliger Basis auch höher sein.
§ 2. Änderungen der Beitragsordnung
(1) Änderungen dieser Beitragsordnung sind der Mitgliederversammlung vorbehalten.
§ 3. Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2011 inkraft.