Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde am 26. Mai 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen:

§ 1 Höhe der Beiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 10 Euro. (2) Der Mitgliedsbeitrag kann auf freiwilliger Basis auch höher sein.

§ 2. Änderungen der Beitragsordnung

(1) Änderungen dieser Beitragsordnung sind der Mitgliederversammlung vorbehalten.

§ 3. Inkrafttreten

(1) Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2011 inkraft.

Grundschule Hameln-Rohrsen