Die Schulpflicht in Niedersachsen beginnt mit der Grundschule. Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie schließt an den Erziehungs- und Bildungsauftrag für Tageseinrichtungen für Kinder an und führt systematisch zu den spezifischen Formen des Lernens in den Fächern der Grundschule.
Das Kultusministerium hat zum Schulstart einen Flyer herausgegeben, den Sie unter folgendem Link finden:
http://www.mk.niedersachsen.de/download/102837/Mein_Schultag_Flyer.pdf
Kinder brauchen die Freiheit, Ihre Umwelt allein ohne Erwachsene zu entdecken. Das gilt auch für den Schulweg. Es ist spannend auf dem Schulweg Freundinnen und Freunde zu treffen, Geheimnisse auszutauschen, Tiere zu beobachten, Laufspiele zu veranstalten oder in einer erfundenen Sprache zu reden.
Deswegen ist es wichtig, dass Eltern ihren Kindern die Möglichkeit geben, im wahrsten Sinne selbstständig zu werden. Nachdem die Eltern gemeinsam mit Ihren Kindern den Schulweg trainiert haben, sollten Kinder daher wo und wann immer es geht, den Schulweg zu Fuß und nicht oder so wenig wie möglich mit dem Fahrzeug zurücklegen.
Insbesondere wird so vermieden, den Tag unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule zu beginnen und das eigene Kind und andere Kinder unter Umständen im Verkehrsstau vor der Schule zu gefährden.
Sehen Sie hierzu ein Musikvideo:
http://www.nibis.de/nibis.php?menid=7069