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Anmeldung Notbetreuung 21./ 22.12.2020

Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.

Es gibt eine Notbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4, die eine Betreuung brauchen, weil ihre Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.
Sie findet in der Schule statt und dauert von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Bitte füllen Sie rechtzeitig (bis spätestens zum 16.12.2020!) diese Anmeldung aus, wenn Sie eine Notbetreuung benötigen:

Schülerinnen und Schüler, die mit Familienmitgliedern, die zur Risikogruppe gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Unterricht befreit werden.
Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung gestellt werden. Hier für Sie das Antragsformular:

Antrag Weihnachtsferien

Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten


Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, eine vorzeitige Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und am 18.12.2020.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht auf der Grundlage der Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705), kann in diesem Fall durch die Schulleitung als Einzelfallentscheidung erfolgen.

Nach Nr. 3.2.1 dieses Erlasses ist eine Befreiung lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag – formlos oder auf Antrag (s. unten) – möglich.

In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht als besonders begründeter Ausnahmefall – Härtefall – anzusehen ist.
Ein Härtefall kann ausnahmsweise in diesem Jahr angenommen werden, wenn
(in Grundschulen) die Erziehungsberechtigten durch Erklärung glaubhaft machen, dass die Schülerin oder der Schüler mit Familienangehörigen, die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchte.

Apfelsaft-Spende vom Rotary-Club Hameln

Anfang Oktober besuchten uns Herr König und Frau Treptow in unserer Schule und schenkten uns 160l frischen Apfelsaft – für jede Klasse vier 5l-Behälter!! 🙂

Die Mitglieder des Rotary-Clubs Hameln haben an den letzten Wochenende von den Apfelbäumen an unseren Straßenrändern ganz viele Äpfel aufgesammelt und in die Mosterei nach Ockensen gebracht. Dort wurde daraus Apfelsaft gepresst, der nun an alle Hamelner Grundschulen gebracht wurde.

So können wir uns jetzt mit dem frischen Wasser aus unserem Wasserspender der Stadtwerke Hameln selbst leckere Apfelschorle mischen. Das ist lecker und ganz gesund! 🙂

Eine tolle Aktion!

DANKE!! 🙂

(Dazu gibt’s weitere Fotos im Fotoarchiv!)

Aktuelles aus dem Kultusministerium

Heute wurden einige aktuelle Informationan aus dem Kultusministerium an die Schulen herausgegeben, die Sie hier einsehen können:

Ich weise deutlich daraufhin, dass Szenario B (Unterricht in halber Klassengröße) nur dann festgesetzt wird, wenn der Inzidenzwert in Hameln >100 ist und gleichzeitig ein Infektionsfall in unserer Schule aufgetreten ist, bei dem das Gesundheitsamt eingeschaltet wurde!