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Elternbrief Nr. 5

                                                                                                                               15.01.2019

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,
am 30.01.19, dem Tag der Zeugnisausgabe, endet der Unterricht nach der 3. Stunde – um 10:55 Uhr. Ein zusätzlicher Bus fährt um 11:03 Uhr Richtung Hilligsfeld ab unserer Schule.
Es findet an diesem Tag keine schulische Betreuung statt.

Dazu im Erlass des Kultusministeriums:
Allerdings ist und bleibt die Grundschule – auch in der Form der Verlässlichen Grundschule – eine schulische und keine Betreuungseinrichtung. Damit ist verbunden, dass nur während der Schulzeiten Unterricht stattfindet. An den Zeugnistagen zum Ende der Schulhalbjahre endet das Schulangebot nach der dritten Schulstunde. Damit wird auch die besondere Bedeutung der Zeugnisse für die Schülerinnen und Schüler gewürdigt.

Die städt. Nachmittagsbetreuung verlegt ihre Zeiten am 30.01.19 auf 11:00 – 14:30 Uhr. Wenn Ihr Kind dort angemeldet und an diesem Tag daran teilnehmen soll, geben Sie bitte den Rückabschnitt zurück!

Am 04. und 05.02.2019 findet eine Klausurtagung des Lehrerkollegiums statt. Diese Tage sind  für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei!
Wenn Ihr Kind in der Schule bis 12:45 Uhr betreut werden soll, geben Sie uns bitte bis zum 25.01.19 Bescheid!

Am Mittwoch, 06.02.19 starten wir um 14 Uhr zu unserer Chor-Fahrt zum STARLIGHT EXPRESS. Bitte denken Sie daran und geben Sie Ihrem Kind einen Rucksack und Ihre Telefonnummer mit der Erreichbarkeit für die Ankunft mit.

Der Schulzahnarzt kommt am 18. und 19.02.19 zu uns in die Schule.

Am Rosenmontag, 04.03.19, feiern wir hier Fasching von 9:00-12:45 Uhr. Kinder, die bereits um 8:00 Uhr kommen, weil sie zu Hause nicht betreut werden können, helfen uns beim Aufbauen.

Ab 17 Uhr wollen wir in diesem Jahr erstmalig gleich unser Schulkonzert durchführen, zu dem Sie alle herzlich eingeladen sind! 🙂 Alle Chorkinder, Flötenkinder zeigen, was sie können und die Viertklässler wiederholen ihre Mini-Playback-Show vom Vormittag.

Achtung! Schon jetzt ein Hinweis auf eine Schulveranstaltung am Donnerstag, 4. April:
Wir bereiten gemeinsam mit der Elisabeth-Selbert-Schule Hameln vom 1.-4.04.19 eine tolle „Kinder-Gala“ vor, die am 4.4.19 in zwei Vorstellungen um 14:30 und 16:30 Uhr öffentlich präsentiert wird. Dabei müssen alle Schülerinnen und Schüler anwesend sein – die Mitwirkung ist verpflichtend!
Der Kartenvorverkauf beginnt Ende Februar, so dass Sie sich rechtzeitig Plätze sichern können! 🙂 (Dazu gibt es dann noch eine genaue Mitteilung!)

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Albrecht, Rektorin

Vor der Einschulung

Hinweise aus dem Niedersächs. Kultusministerium – August 2019

Zusammenarbeit Kindergarten und Grundschule – Vorschulische Sprachförderung

Vorlesen

Wenn Kinder in die Schule kommen, bringen sie ihre ganz eigenen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten mit. Darüber hinaus sind auch die grundlegenden sozialen Fähigkeiten wie Kompromissbereitschaft und Konsensfähigkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sowie Zusammenarbeit und Fairness unterschiedlich stark ausgeprägt. Hinzu kommt, dass die sprachlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sein können.

• Jedes Kind ist anders.

• Jedes Kind hat seine eigenen Erfahrungen und Interessen.

• Fähigkeiten und Fertigkeiten sind unterschiedlich ausgeprägt.

In der Grundschule sollen alle Kinder gemeinsam miteinander lernen

Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz beschrieben. Dieser Bildungsauftrag soll in der Grundschule auf pädagogisch angemessene Weise in einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang erfüllt werden. Dabei ist die Grundschule als erste Schulform entscheidend für die weitere Lernentwicklung und das Lernverhalten des Kindes. Es gilt also, behutsam und von den natürlichen Verhaltensweisen und Bedürfnissen der Kinder ausgehend, die Freude am Lernen zu erhalten und das Interesse an Neuem zu entwickeln.

Sie als Erziehungsberechtigte können dazu beitragen, die Freude Ihres Kindes am Lernen zu erhalten, indem Sie die neue Lebenssituation mit Interesse und Zuneigung begleiten. Reden Sie mit Ihrem Kind über die Schule, wecken Sie seine Vorfreude und Neugierde auf das, was es dort Neues erfahren und lernen wird.

Die Schulanmeldung

Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung in die für Ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Im Rahmen der Anmeldung werden u. a. auch die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt, sofern Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht. In Kindertagesstätten (Kitas) wird die Sprachentwicklung aller Kinder von Anfang an begleitet und im Alltag pädagogisch gefördert. Im letzten Jahr vor der Einschulung wird diese Sprachförderung noch einmal intensiviert. Die Förderung wird von den pädagogischen Fachkräften der Kita durchgeführt.

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Neue Regelung: Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.
Weitere Informationen können dem eingestellten PDF-Dokument entnommen werden:

Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.

Weitere wichtige Informationen vor der Einschulung:

Zusammenarbeit Kindergarten und Grundschule


Vorschulische Sprachförderung

Schulstart

Lesestart-Infos

Unsere Schule beteiligt schon seit Beginn der Initiative „Lesestart“ an den unterschiedlichen Projekten und reicht sehr gerne die kostenlosen Buchpakete an die Erstklässler weiter.

Auch in diesem Jahr werden wir die Buchpakete vor den Weihnachtsferien an die Kinder aus den Klassen 1a und 1b  verteilen – wenn sie schon ein bisschen lesen können.

Auf der Homepage von „Lesestart“ finden Sie immer wieder praktische Hinweise und Buch-Tipps, so z. B. diesmal der Hinweis auf die neue „Lesestart-App“.

Sehen Sie sich das gerne mal an, wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Buch für Ihr Kind sind. 🙂